Beitragsordnung
Finanzordnung ab 2016
Die Vollversammlung des Mitteldeutschen Presseclubs zu Leipzig e.V. hat am 09.12.2015 die folgende Finanzordnung für die folgenden Vereinsjahre beschlossen:
§1 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für jedes natürliche Mitglied (Journalist) 90,00 €.
§2 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für jedes juristische Mitglied (Fördermitglied) mindestens 600,00 €.
§3 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für Mitarbeiter der Fördermitglieder mindestens 90,00 €.
§4 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für erwerbslose und in Ruhestand befindliche Journalisten 45,00 €.
§5 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für jedes Juniormitglied (Studenten, Volontäre) 12,00 €.
§6 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für jedes natürliche Gastmitglied 120,00 €.
§7 Für das Jahr 2016 und die folgenden Jahre beträgt der zu zahlende Beitrag für juristische Gastmitglieder (Unternehmen, die aufgrund Ihrer Rechtsform oder Ihrem Geschäftszweck keine Spenden oder Förderung leisten können) mindestens 300,00 €.
§8 Der Beitrag für 2016 ist bis zum 01. März 2016 einzuzahlen, bzw. werden per Lastschrift eingezogen. Für die folgenden Jahre gilt die gleiche Regelung.
§9 Sollte der Beitrag für das laufende Jahr nicht bis zum 01. März gezahlt sein, werden Mahnkosten in Höhe von monatlich 5,00 € erhoben.
§10 Ansonsten gelten die Satzung des Vereins und die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen.
Leipzig, den 09. Dezember 2015